Es ergeben sich Änderungen der Zuständigkeiten für die Entgegennahme der Anträge - voraussichtlich ab 1. August 2024
Voraussichtlich ab 01.08.2024 ist die Einführung des digitalen Bauantrages im Landratsamt Landshut geplant. Hierdurch ergeben sich verschiedene Neuerungen im Baugenehmigungsverfahren, auf die die Gemeinde bereits vorab hinweisen möchte.
Eine entscheidende Änderung besteht hierbei in der Änderung der Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anträge. Diese gelten ab der Einführung des digitalen Bauantrages nicht nur für digitale Anträge, sondern auch für Anträge in Papierform, um einen einheitlichen Ablauf zu gewährleisten.
Die Zuständigkeiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
(https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/zustaendigkeitsaenderungen/index.php)
Die Antragstellung erfolgt vollständig online über Ihren Browser. Es handelt sich um einen Online-Assistenten, in dem ein Formular ausgefüllt wird. Das digitale Einreichen ist ausreichend, es bedarf keiner Dokumente in Papierform. Auch das Nachreichen von Unterlagen erfolgt online.
Nach Aufruf des Online-Assistenten ist eine Anmeldung mit einem Nutzerkonto erforderlich. Dadurch werden die im Papierantrag üblichen Unterschriften ersetzt. Der Digitale Bauantrag kann mit der BayernID und dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis verwendet werden. Je nach beantragter Verfahrensart kann die digitale Antragstellung vom Entwurfsverfasser oder vom Bauherren selbst durchgeführt werden.
Die Baugenehmigung wird weiterhin in Papierform erteilt.
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