Sommerzeit ist Reisezeit

Aufgrund der kommenden Reisezeit 2025 wird gebeten, Personalausweise und Reisepässe hinsichtlich ihrer Gültigkeit zu überprüfen. Die Wartezeiten ab Antragstellung betragen derzeit für Personalausweise ca. 3 Wochen und für Reisepässe ca. 4 Wochen und werden voraussichtlich in der Urlaubszeit ansteigen. Um lange Wartezeiten oder die Ausstellung eines teuren vorläufigen Ausweises oder Expressreisepasses zu vermeiden, kann die Antragstellung bereits 3 bis 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.

Bitte bedenken Sie auch, dass alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen müssen. Für Kinder sind - je nach Reiseziel - Reisepässe oder Personalausweise möglich.

Für die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:

·         Persönliche Anwesenheit des Antragstellers

·         Geburtsurkunde bei ledigen Personen oder Eheschließungsurkunde bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen (bei Erstausstellung durch die Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen)

·         Data-Matrix-Codes (vom Fotodienstleister wegen digitalem Foto) oder –Erstellung des Fotos bei uns im Rathaus

·         alter Personalausweis oder Reisepass

·         Unterschriften der Erziehungsberechtigten (Antragsteller unter 16 bzw. 18 Jahre)

Gebühren:

Personalausweisbis 24 Jahre

22,80 €

6 Jahre gültig

ab 24 Jahre

37,00 €

10 Jahre gültig

Reisepassbis 24 Jahre

37,50 €

6 Jahre gültig

ab 24 Jahre

70,00 €

10 Jahre gültig

Express Reisepassbis 24 Jahre

69,50 €

6 Jahre gültig

ab 24 Jahre

102,00 €

10 Jahre gültig

Vorl. Personalausweis 

10,00 €

3 Monate gültig

Vorl. Reisepass 

26,00 €

1 Jahr gültig

Lichtbilderstellungpro Dokument

6,00 €

 

 

Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de in der Kategorie „ Sicher Reisen – Ihr Reiseland“

Auf Folgendes wird hingewiesen: Nach §  1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) ist jeder Deutsche, der der allgemeinen Meldepflicht unterliegt, ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Die Ausweispflicht wird auch mit einem gültigen Reisepass erfüllt.

Ein Personalausweis oder Reisepass ist ungültig, wenn

•        er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers nicht zulässt

•        er verändert worden ist

•        Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind, mit Ausnahme der Angaben über Wohnort und Wohnung

•        die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist

Für weitere Auskünfte steht unser Passamt (Telefon: 08705/928-19 oder 26) jederzeit gerne zur Verfügung.