Alle Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 und später haben mittlerweile ihre Gültigkeit verloren und müssten bei rechtzeitiger Antragstellung bereits umgetauscht sein. Lediglich die Geburtsjahrgänge vor 1953 können den Papierführerschein bis 2033 umtauschen.

 

Nun müssen die Kartenführerscheine, die 1999 bis 2001 ausgestellt worden sind, bis zum 19.01.2026 umgetauscht werden. Die Führerscheinstelle am Landratsamt Landshut bittet deshalb alle Betroffenen, umgehend den Umtausch zu beantragen, damit die neuen Dokumente rechtzeitig ausgestellt werden können. Wir weisen darauf hin, dass bei hohem Antragsaufkommen, Anträge die erst zum Jahresende gestellt werden, ggf. nicht rechtzeitig bearbeitet werden können.  

 

Die Anträge zum Umtausch und alle Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden: www.landkreis-landshut.de (Unterpunkt: Führerscheinstelle). Mit dem unterschriebenen Antrag muss ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als drei Monate) sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins an die Führerscheinstelle geschickt werden. Der Pflichtumtausch des Führerscheins sowie der Antrag auf internationalem Führerschein, ist nun auch als Onlineantrag verfügbar.

 

Bei Fragen können Sie sich an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de oder 0871/408-2156, -2163 oder -2153 wenden. Die Antragsbearbeitung dauert, je nach Antragsaufkommen, 2-3 Monate.

Nun müssen die unbefristeten Kartenführerscheine umgetauscht werden:

 

Ausstellungsjahr

Führerscheinumtausch bis

1999 bis 2001

19.01.2026

Bitte jetzt umtauschen

2002 bis 2004

19.01.2027

Bitte ab Februar 2026

umtauschen

2005 bis 2007

19.01.2028

Bitte warten

2008

19.01.2029

Bitte warten

2009

19.01.2030

Bitte warten

2010

19.01.2031

Bitte warten

2011

19.01.2032

Bitte warten

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

Bitte warten