Aufgrund des vom Bundesrat beschlossenen Stufenplans müssten seit 19.01.2025 die alten Führerscheine, die „berühmten Lappen“ (grau, rosa oder DDR-Führerschein) der Geburtsjahrgänge 1971 und später bereits umgetauscht sein. Führerscheine der Jahrgänge 1952 und früher brauchen noch nicht umgetauscht werden. Die Führerscheinstelle weist im Rahmen des Führerscheinpflichtumtausches darauf hin, dass Personen, die 1952 und früher geboren sind, Ihren Papier- oder Kartenführerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen müssen. Sie dürfen natürlich bereits früher umtauschen, aber dies wäre aufgrund des Pflichtumtausches nach Anlage 8 e zur FeV nicht notwendig.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes.
Aktuell müssen alle, die bereits einen Kartenführerschein besitzen, welcher in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde, diesen bis zum 19.01.2026 umtauschen (siehe Tabelle unten).
Den Antrag auf Neuausstellung/Umtausch des Führerscheins finden sie unter www.landkreis-landshut.de – Papierführerschein / unbefristeter Kartenführerschein
Im Übrigen verweisen wir auf die Möglichkeit für die Bürger den Pflichtumtausch auch als Onlineverfahren durchzuführen.
Umtausch Altfahrerlaubnis | Landkreis Landshut (Link für Papierführerschein)
Umtausch EU-Kartenführerschein | Landkreis Landshut (Link für Kartenführerschein)
Mit dem unterschriebenen Antrag soll ein biometrisches Passfoto, sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins an die Führerscheinstelle geschickt werden. Falls der alte Führerschein nicht im Landkreis Landshut ausgestellt wurde, können die Führerscheininhaber selbst bei der Ausstellungsbehörde eine Karteikartenabschrift zur Kosteneinsparung anfordern. Bei Fragen können Sie sich an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de oder
Tel.Nr. 0871/408-33316 (Pflichtumtausch, Ersatz Verlust/Diebstahl, Internationaler Führerschein) oder
Tel.Nr. 0871/408-33315 (Erteilung/Erweiterung/Verlängerung d. Fahrerlaubnis) wenden.
1. Führerscheindokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (grauer bzw. rosa Lappen):
Geburtsjahr | Führerscheinumtausch bis | |
Vor 1953 | 19.01.2033 | Bitte warten |
1953 bis 1958 | 19.07.2022 | Sollte schon umgetauscht sein |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 | Sollte schon umgetauscht sein |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 | Sollte schon umgetauscht sein |
1971 oder später | 19.01.2025 | Sollte schon umgetauscht sein |
2. Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat:
Ausstellungsjahr | Führerscheinumtausch bis | |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 | Bitte umtauschen |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 | Bitte warten |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 | Bitte warten |
2008 | 19.01.2029 | Bitte warten |
2009 | 19.01.2030 | Bitte warten |
2010 | 19.01.2031 | Bitte warten |
2011 | 19.01.2032 | Bitte warten |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 | Bitte warten |
Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Bürger über das Terminbuchungssystem Termine bei der Führerscheinstelle vereinbaren können Anmeldung (konsentas.de)