Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen können für die Beantragung von Ausweisdokumenten ab 01. Mai 2025 nur noch Lichtbilder angenommen werden, die - durch einen Dienstleister elektronisch gefertigt wurden. Bitte beachten Sie, dass die digitalen Lichtbilder ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zu uns übermittelt werden können. Das Fotostudio wird das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit diesem können wir das Lichtbild von der Cloud in unser System übernehmen.
Privat digital erstellte Passfotos können nicht verwendet werden. Das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen bietet die Erstellung von zulässigen Lichtbildern mit Hilfe eines Handys mit spezieller Software an. Das Bild wird dabei direkt von den Mitarbeitern im Bürgerbüro erstellt. Anschließend wird es von der Software auf dem Handy geprüft und direkt an das Ausweisprogramm des Bürgerbüros übermittelt. Das Angebot kann gegen eine Gebühr in Höhe von 6,- € in Anspruch genommen werden. Das digitale Lichtbild kann den Bürgerinnen und Bürgern weder in digitaler noch in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt werden, sondern wird ausschließlich zur Beantragung des Ausweisdokuments verwendet.
Nähere Infos zum digitalen Lichtbild können Sie in den FAQs des Personalausweisportals nachlesen (https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/2_biometrie_faq/biometrie-liste.html).
Achtung: Die Regelung gilt nicht für Lichtbilder, die für die Beantragung von Führerscheinen oder Fischereischeinen benötigt werden. Für diese ist weiterhin die Vorlage eines biometrischen Lichtbildes in gedruckter Form notwendig.

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