Personalausweis beantragen
Deutsche können dieses amtliche Ausweisdokument bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen. Zusammenfassung aller relevanten Vorschriften und Abläufe.
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen. Ausnahme von der Besitzpflicht: Besitz eines Reisepasses, vorläufigen Reisepasses oder vorläufigen Personalausweises.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles Lichtbild
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis)
- ggf. Personenstandsurkunden
- ggf. Staatsangehörigkeitsurkunden
Kosten
- Personalausweis vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 28,80 €
- vorläufiger maschinenlesbarer Personalausweis: 10,00 €
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