Das ELStAM-Verfahren (elektronische Lohnsteuerkarte) wird für Arbeitgeber zur Pflicht - steigen Sie jetzt ein!
ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale und ersetzt die bisherige Papierlohnsteuerkarte.
Mehr als eine Million Arbeitgeber im gesamten Bundesgebiet nutzen bereits die Vorteile des neuen elektronischen Verfahrens. Nährere Informationen zum ELStAM-Verfahren finden Sie unter www.elster.de (Rubrik: Arbeitgeber > elektronische Lohnsteuerkarte).
Falls Sie bislang als Arbeitgeber noch nicht in das ELStAM-Verfahren eingestiegen sind, beachten Sie, dass
- Sie verpflichtet sind, mindestens für die letzte Lohnabrechnung des Jahres 2013 die ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzurufen. Bitte treffen Sie Vorsorge und stellen Sie Ihre Lohnbuchhaltung rechtzeitig um, dass Sie diese gesetzliche Frist einhalten können.
- die Vorbereitungen zum Umstieg, wie z.B. die Anpassung von innerbetrieblichen Geschäftsprozessen sowie die frühzeitige Information der Beschäftigten, einige Zeit in Anspruch nehmen können.
- es zweckmäßig ist, nicht erst mit der letzten Lohnabrechnung des Jahres 2013 in das Verfahren einzusteigen, um alle Einstiegserleichterungen vollumfänglich nutzen zu können und Abrechnungsmonate mit Jahressonderzahlungen zu meiden.
Zum Einstieg in das ELStAM-Verfahren ist eine Registrierung mit einem Organisationszertifikat im ElsterOnline-Portal notwendig, soweit nicht ein Steuerberater oder ein anderer Dienstleister die Aufgaben der Lohnbuchhaltung übernimmt.
Sollte Ihnen keine Software für den Datenabruf zur Verfügung stehen, haben Sie zudem die Möglichkeit, die kostenlose Software der Finanzveraltung (ElsterFormulare) zu nutzen.
Den Weg zur Registrierung sowie die kostenlose Software finden Sie unter www.elster.de (Rubrik: Produkte > ElsterOnline bzw. ElsterFormular).