Bekanntgabe von Beschlüssen, Entscheidungen usw. nach Wegfallen der Gründe für die Geheimhaltung
Bauvorhaben
a) Vorbescheid - Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, zwei Doppelgaragen und zwei Stellplätzen - Flur-Nr. 271/15, Altfraunhofen, Sonnenring 49
b) Bauantrag - Anbau einer Hackschnitzelheizung mit Maschinenhalle, Vorplatzüberdachung und überdachtem Platz - Flur-Nr. 475, Altfraunhofen, Unterheldenberg 5
c) Bauvorhaben im Freistellungsverfahren
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB: Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kumhausen durch Deckblatt Nr. 16
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB: Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes durch die Gemeinde Kumhausen "Gewerbegebiet Hachelstuhl"
Haushalt 2021
a) Haushaltsplanung - Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
b) Haushaltssatzung
c) Finanzplanung
Kinderhaus „Am Steppacher Wald“ und Übergangsgruppe
a) Anschaffungen und Maßnahmen für Übergangsgruppe
b) Weitere Vorgehensweise und Festlegungen
Antrag eines Gremiumsmitgliedes auf Durchführung der Gemeinderatssitzungen in hybrider Form
Informationen, Wünsche und Anträge
Es folgt der nichtöffentliche Teil.
Es wird eine Anwesenheitsliste mit den nötigen Daten der Besucher geführt. Bei Sitzungsteilnahme darf man keinerlei Erkältungssymptome aufweisen. Es wird auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, Husten-und Niesetikette sowie Händehygiene hingewiesen. Der Zutritt zum Versammlungsraum ist nur mit Maske gestattet. Auch im Verlauf der Sitzung ist das Tragen der Maske für die Besucher notwendig.
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB: Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 17, für den Bereich der Flur-Nrn. 261/179, 11 und 15, Gemarkung Niederkam
Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz Lourdes Kapelle auf Flur-Nr. 9, Hauptstraße 5, Restaurierung Wand- und Deckenflächen, sowie Wand- und Deckenmalereien
Kinderhaus „Am Steppacher Wald“ und Übergangsgruppe
a) Bedarfsfeststellung nach Art. 7 BayKiBiG durch die Gemeinde Altfraunhofen
b) Beschlussfassung Abdeckung des Bedarfs durch Bau des Kinderhauses „Am Steppacher Wald“
c) Übergangsgruppe – Statusmitteilung und weitere Vorgehensweise
Antrag auf Aufhebung des Beschlusses zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die Mitglieder des Gemeinderates während der Gemeinderatssitzung bei einem Inzidenzwert unter 30
Informationen, Wünsche und Anträge
Es folgt der nichtöffentliche Teil.
Es wird eine Anwesenheitsliste mit den nötigen Daten der Besucher geführt. Bei Sitzungsteilnahme darf man keinerlei Erkältungssymptome aufweisen. Es wird auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, Husten-und Niesetikette sowie Händehygiene hingewiesen. Der Zutritt zum Versammlungsraum ist nur mit Maske gestattet. Auch im Verlauf der Sitzung ist das Tragen der Maske für die Besucher notwendig.